LYNØ AGB für Beratung und Meta Ads
Fassung 17.09.2026 · Version 1.2
Teil A – Allgemeine Vertragsregeln
1. Geltung und Vertragsgrundlagen
1.1 Anbieter ist die LYNO UG (haftungsbeschränkt), Bunsenstraße 5, 51647 Gummersbach, vertreten durch Niklas Köhn und Dario Riegauf, nachfolgend „LYNØ“. Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die für ihre gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit handeln. Maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse.
1.2 Teil A gilt für alle Aufträge, Teil B ergänzend für Beratung und Förderbegleitung, Teil C ergänzend für operative Betreuung. Leistungen, Ergebnisse, Preise, Zahlungszeitpunkte, Termine und Laufzeit werden im jeweiligen Angebot vereinbart. Die AGB begründen keine zusätzlichen Aufträge.
1.3 Individuelle Abreden haben Vorrang; im Übrigen gehen das angenommene Angebot und seine vereinbarten Leistungsanlagen diesen AGB vor. Innerhalb der AGB gehen Teil B beziehungsweise C den allgemeinen Regeln vor. Kunden-AGB gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung, auch wenn LYNØ sie kennt oder mit der Leistung beginnt.
1.4 LYNØ stellt Angebot, Anlagen und die bezeichnete AGB-Fassung vor Vertragsschluss speicherbar bereit. Der Abschluss erfolgt nach dem im Angebot vereinbarten Verfahren. Der Auftraggeber erhält eine vollständige Vertragskopie. Allgemeine Werbung ist kein verbindliches Vertragsangebot. Spätere AGB-Fassungen ändern bestehende Verträge nicht automatisch; für weitere Aufträge wird die anzuwendende Fassung erneut vereinbart.
2. Leistung, Erfolg und Änderungen
2.1 LYNØ schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen und Ergebnisse. Bestimmte Leads, Termine, Kunden, Abschlüsse, Umsätze, Gewinne oder ROAS werden nur bei ausdrücklicher Zusage geschuldet. Prognosen und Zielwerte sind keine Garantie. Die konkreten Leistungspflichten und die gesetzlich daran anknüpfenden Rechte bleiben bestehen.
2.2 Geeignete Erfüllungsgehilfen dürfen eingesetzt werden; LYNØ bleibt für die Vertragserfüllung verantwortlich. Persönliche Leistungspflichten, Datenschutz, Vertraulichkeit und erforderliche Genehmigungen bleiben maßgeblich; bei geförderter Beratung gilt zusätzlich Ziffer 11.3.
2.3 Mehrleistungen und zusätzliche Vergütungen erfordern eine ausdrückliche Vereinbarung über Umfang, Preis und erkennbare Terminfolgen, die in Textform dokumentiert wird. Ein Änderungswunsch allein ist kein Zusatzauftrag. Die Berichtigung eigener Leistungsfehler ist keine Mehrleistung.
2.4 Allgemeine Rechts- oder Steuerberatung und umfassende rechtliche Werbeprüfungen sind nicht geschuldet. Vereinbarte Förderaufgaben und eigene gesetzliche Pflichten von LYNØ bleiben bestehen. Ein tägliches Stundenkontingent oder eine Betreuung rund um die Uhr ist nur bei gesonderter Vereinbarung geschuldet.
3. Mitwirkung und Termine
3.1 Der Auftraggeber stellt erforderliche Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig bereit. LYNØ bezeichnet die benötigte Mitwirkung und angemessene Termine konkret. Beide Parteien benennen Ansprechpartner, halten Kontaktdaten aktuell und teilen Terminänderungen frühzeitig mit.
3.2 Der Auftraggeber verantwortet die Richtigkeit seiner Angaben und ausreichende Rechte an bereitgestellten Materialien. Er gestattet LYNØ deren Nutzung zur Auftragserfüllung. LYNØ weist auf erkennbare Widersprüche sowie erkennbare Rechts- oder Plattformverstöße hin und bleibt für eigene Leistungen verantwortlich.
3.3 Fehlt erforderliche Mitwirkung, informiert LYNØ unverzüglich über betroffene Leistungen, Folgen und Abhilfe. Termine können sich im Umfang der tatsächlich verursachten Verzögerung angemessen verschieben; das weitere Vorgehen wird abgestimmt. Amtliche Fristen verlängern sich dadurch nicht. Die Vergütungsfolgen richten sich nach Ziffer 5.3.
3.4 Ausgefallene Beratungstermine zählen nicht automatisch als erbrachte Gesprächszeit. Von LYNØ zu vertretende Ausfälle werden ohne Zusatzvergütung nachgeholt; weitergehende gesetzliche Rechte bleiben bestehen.
4. Rechnungen und Zahlung
4.1 Preise und Fälligkeiten stehen im Angebot. Nettopreise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. LYNØ stellt ordnungsgemäße Rechnungen rechtzeitig bereit; gezahlt wird auf das Rechnungskonto, sofern nichts anderes vereinbart ist. Beratung, operative Betreuung und Fremdkosten werden entsprechend ihrer tatsächlichen Zuordnung getrennt abgerechnet.
4.2 Kostenpflichtige Drittsysteme und Bestellungen im Namen des Auftraggebers erfordern dessen vorherige Freigabe nach Benennung der Systeme und bekannten Kosten. Die AGB enthalten keine allgemeine Bestellvollmacht und kein Lastschriftmandat.
4.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln. Eine zulässige Leistungsverweigerung kündigt LYNØ grundsätzlich unter Benennung der offenen Forderung und betroffenen Leistungen an; sie muss verhältnismäßig bleiben. Gesetzliche Ausnahmen von der Ankündigung bleiben bestehen. Ein Rückstand macht zukünftige Monatsentgelte nicht automatisch fällig.
4.4 Gesetzliche Einwendungen, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben auch bei vereinbarter Vorauszahlung bestehen.
5. Leistungsfehler, Ausfälle und Abrechnung
5.1 LYNØ berichtigt sachliche Fehler und Leistungsabweichungen ohne Mehrkosten innerhalb angemessener Frist. Der Auftraggeber soll erkennbare Abweichungen konkret mitteilen und deren Prüfung ermöglichen; eine zusätzliche Ausschluss- oder Rügefrist wird nicht vereinbart.
5.2 Soweit eine Abnahme erforderlich ist, gelten die gesetzlichen Regeln. Diese AGB begründen keine zusätzliche Abnahmefiktion. Inhaltliche Freigaben oder Funktionsprüfungen ersetzen weder eine erforderliche Abnahme noch einen Verzicht auf Ansprüche wegen Leistungsfehlern.
5.3 Fehlende Mitwirkung, nicht abgerufene Leistungen, Plattformmaßnahmen und sonstige Leistungshindernisse führen nicht automatisch zu längeren Laufzeiten, Mehrkosten oder uneingeschränkter Vergütung ausgefallener Leistungen. Maßgeblich sind gesetzliche Ansprüche und ausdrücklich vereinbarte Anpassungen, einschließlich erforderlicher Anrechnungen ersparter Aufwendungen.
5.4 Über erhebliche Störungen informieren sich die Parteien unverzüglich und stimmen Abhilfen ab. LYNØ prüft geeignete Maßnahmen im übernommenen Aufgabenbereich und erbringt nicht betroffene, sinnvoll mögliche Leistungen weiter. Anzeigenablehnungen, Kontosperren und Ausfälle fremder Plattformen liegen nicht vollständig im Einflussbereich von LYNØ; eigene Fehler und vereinbarte Reaktionspflichten bleiben zu verantworten.
5.5 Bei vorzeitigem Vertragsende wird nach den gesetzlichen Vorschriften abgerechnet. Vorauszahlungen werden mit berechtigten Ansprüchen verrechnet, verbleibende Beträge unverzüglich erstattet. Die Beendigung allein begründet keine pauschale Forderung sämtlicher Restentgelte.
6. Nutzungsrechte und Lizenzgrenzen
6.1 Die Rechte an kundenspezifischen Ergebnissen und die geschuldete Dateiübergabe ergeben sich aus dem Angebot. Rechte an bezahlten Ergebnissen hängen nicht von noch nicht fälligen zukünftigen Monatszahlungen ab.
6.2 Allgemeines Know-how und unabhängig entwickelte Methoden verbleiben bei LYNØ. An eingebundenen bestehenden Methoden, Vorlagen und Materialien erhält der Auftraggeber die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Drittinhalte und Standardsoftware unterliegen den verfügbaren Lizenzen; nicht übertragbare Rechte werden nicht zugesagt.
6.3 LYNØ legt relevante Lizenzgrenzen vor der Verwendung offen und stimmt Einschränkungen der vorgesehenen Nutzung oder Weitergabe zuvor ab. Die zugesagte eigenständige Nutzbarkeit, Bearbeitung, Übergabe und freie Dienstleisterwahl dürfen dadurch nicht ohne Vereinbarung eingeschränkt werden.
7. Vertraulichkeit, Referenzen und Aufzeichnungen
7.1 Nicht öffentliche geschäftliche und personenbezogene Informationen werden nur zur Auftragsdurchführung und -abwicklung verwendet und vor unbefugtem Zugriff geschützt. Die Vertraulichkeitspflicht besteht nach Vertragsende fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht. Rechtmäßig öffentliche, ohne Pflichtverletzung bekannt gewordene oder unabhängig entwickelte Informationen sind ausgenommen.
7.2 Erforderliche Offenlegungen sind gegenüber zur Vertraulichkeit verpflichteten Mitarbeitern und zulässig eingesetzten Helfern, beruflich zur Verschwiegenheit verpflichteten Beratern, im vereinbarten Förderverfahren oder aufgrund gesetzlicher Pflichten zulässig. Die vertragsgemäße Weitergabe eigener Arbeitsergebnisse an Dienstleister des Auftraggebers bleibt erlaubt; vertrauliche Informationen anderer Kunden sind davon nicht erfasst.
7.3 Referenzen, Logos, Kundenstimmen, Screenshots und Kundenergebnisse dürfen nur mit vorheriger gesonderter Zustimmung für Eigenwerbung verwendet werden. Aufzeichnungen von Gesprächen und Videokonferenzen bedürfen ebenfalls der vorherigen gesonderten Zustimmung aller Betroffenen.
8. Datenschutz und Zugänge
8.1 Beide Parteien beachten das Datenschutzrecht in ihrem Verantwortungsbereich und verarbeiten personenbezogene Daten nur im erforderlichen und zulässigen Umfang. Nicht benötigte personenbezogene Daten werden in Beratungsunterlagen vermieden. Der Vertrag enthält keine pauschale Einwilligung in Werbung, Tracking oder Datenweitergabe zu eigenen Werbezwecken; erforderliche Rechtsgrundlagen, Informationen und Einwilligungen sind gesondert sicherzustellen.
8.2 Vor einer Verarbeitung im Auftrag schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, insbesondere zu Weisungen, Schutzmaßnahmen, Unterauftragnehmern sowie Rückgabe und Löschung. Diese AGB und eine bloße Kontofreigabe ersetzen sie nicht.
8.3 Zugänge werden auf erforderliche Berechtigungen beschränkt und im jeweiligen Verantwortungsbereich angemessen abgesichert. Die Parteien informieren einander unverzüglich über erhebliche Sicherheitsvorfälle. Gesetzliche Melde-, Informations- und Unterstützungspflichten bleiben bestehen.
9. Haftung
9.1 LYNØ haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie schuldhaft verursachten Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
9.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentlich sind Pflichten, die die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, insbesondere Hauptleistungen und ausdrücklich übernommene Förderaufgaben. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, vorbehaltlich Ziffern 9.1 und 9.3.
9.3 Unberührt bleiben die Haftung aus ausdrücklich übernommenen Garantien, wegen arglistigen Verschweigens, nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige zwingende Haftung, insbesondere zwingende datenschutzrechtliche Ansprüche.
9.4 Diese Regeln gelten entsprechend zugunsten persönlich in Anspruch genommener Vertreter, Beschäftigter und Erfüllungsgehilfen. Die gesetzliche Verantwortlichkeit von LYNØ für eingesetzte Personen bleibt bestehen. Leistungs-, Berichtigungs- und Nacherfüllungsansprüche sowie gesetzliche Minderungs-, Rücktritts-, Kündigungs- und Rückzahlungsrechte werden nicht ausgeschlossen.
10. Form und Schlussbestimmungen
10.1 Textform umfasst insbesondere speicherbare E-Mails, die den Erklärenden erkennen lassen. Vertragsmitteilungen erfolgen an die zuletzt hierfür mitgeteilte oder verwendete E-Mail-Adresse. Änderungen sollen in Textform dokumentiert werden; individuelle Abreden bleiben unabhängig von ihrer Form vorrangig, soweit keine gesetzliche Form vorgeschrieben ist.
10.2 Es gelten deutsches Recht und die gesetzlichen Gerichtsstände. Gesetzliche Beendigungsrechte und zwingende Schutzvorschriften bleiben erhalten. Bei unwirksamen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Folgen, insbesondere § 306 BGB.
10.3 Werktage sind Montag bis Freitag ohne gesetzliche Feiertage am Sitz von LYNØ. Kalendertage umfassen auch Wochenenden und Feiertage. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Fristregeln, soweit nichts Näheres vereinbart ist.
10.4 Vertragliche Berichtigungs-, Förderbegleitungs-, Übergabe-, Vertraulichkeits- und Datenschutzpflichten sowie Nutzungsrechte bestehen nach Vertragsende entsprechend ihren Voraussetzungen fort.
Teil B – Beratung und Förderverfahren
11. Voraussetzungen und Mitwirkung bei Förderung
11.1 Bei Förderabsicht dürfen Vertragsschluss und Beratungsbeginn erst nach Zugang des erforderlichen Informationsschreibens beim Auftraggeber erfolgen. Vorherige Antragshilfe oder eine hierfür erteilte Vollmacht begründen keine Beratungsbuchung, Abschluss-, Unterschrifts- oder Zahlungspflicht für einen späteren Vertrag. Gesetzliche Pflichten aus tatsächlich übernommener Unterstützung bleiben bestehen. Selbstzahlung erfordert eine ausdrückliche Vereinbarung in Textform; ein Förderhindernis bewirkt keinen automatischen Wechsel.
11.2 Antragsteller und Zuschussempfänger bleibt der Auftraggeber. Er liefert zutreffende Angaben, Zahlungsnachweise, persönliche Erklärungen und Unterschriften und leitet das Informationsschreiben sowie weitere Behördenmitteilungen unverzüglich weiter. Persönlich erforderliche Erklärungen ersetzt eine Vollmacht nicht. Ein späterer Eingang des Informationsschreibens bei LYNØ setzt vereinbarte Fristen nicht neu in Gang.
11.3 LYNØ dokumentiert den erforderlichen Beraterstatus und setzt nur förderrechtlich zulässige Personen ein. Soweit das Programm Inhaber, Geschäftsführer oder angestellte Berater verlangt, dürfen freie externe Berater nicht an deren Stelle eingesetzt werden. Tatsächlicher Aufwand, Durchführung und Inhalte werden wahrheitsgemäß und förderrechtlich zutreffend dokumentiert; maßgebliche Zeit- und Inhaltsgrenzen werden eingehalten. Nicht erbrachte Leistungen müssen nicht bestätigt werden.
11.4 Über Bewilligung und Auszahlung entscheidet die zuständige Behörde. Weder die vereinbarte Gesprächsdauer noch diese AGB sichern einen Zuschuss oder eine bestimmte Auszahlung zu. Übernommene Bearbeitungspflichten und gesetzliche Ansprüche bei ihrer Verletzung bleiben bestehen.
11.5 Beratung und operative Umsetzung werden nicht miteinander verrechnet oder auf Rechnungen sachwidrig umbezeichnet. Änderungen und ein vorzeitiges Beratungsende werden auf ihre erkennbaren Förderfolgen geprüft; erforderliche Mitteilungen erfolgen entsprechend Aufgabenverteilung und Vollmacht.
Teil C – Operative Betreuung
12. Budget und Freigaben
12.1 Werbebudget und Bezugsperiode sind vor Schaltung in Textform freizugeben. Erhöhungen erfordern vorherige Zustimmung. LYNØ steuert im freigegebenen Rahmen unter Berücksichtigung plattformbedingter Tagesschwankungen. Auch Anzeigen während einer kostenfreien Vorbereitungsphase können freigegebene Meta-Kosten verursachen.
12.2 Vollständig übermittelte Entwürfe beantwortet der Auftraggeber binnen drei Werktagen nach Zugang mit Freigabe oder konkreten Änderungswünschen in Textform; die Frist beginnt am Folgetag. Schweigen gilt nicht als Freigabe. Anzeigen und wesentliche Funnel-Inhalte werden erst nach Freigabe veröffentlicht. Im freigegebenen Inhalts- und Budgetrahmen darf LYNØ technisch selbstständig optimieren; Änderungen außerhalb dieses Rahmens werden vorher abgestimmt.
13. Technische Abstimmung und Tracking
13.1 Funktionsumfang, Konten, Domain, Systeme, Tracking-Ereignisse, Materialien und erforderliche Zugänge werden vor Umsetzung in Textform abgestimmt. LYNØ erhält nur erforderliche rollenbasierte Zugänge; der Auftraggeber behält seine Administrationsrechte.
13.2 Der Auftraggeber stellt Rechtstexte bereit und legt die Rechtsgrundlagen seiner Datenverarbeitung fest. LYNØ setzt die vereinbarte Technik einschließlich erforderlicher Einwilligungssteuerung fachgerecht um. Einwilligungsabhängige Verarbeitung beginnt erst nach wirksamer Einwilligung. Eigene Pflichten von LYNØ bleiben bestehen. Erkennbare technische Einschränkungen und Messlücken werden mitgeteilt; eine lückenlose plattformübergreifende Zuordnung wird nicht zugesichert.
14. Vertragsmonate und Kündigungsverfahren
14.1 Vertragsbeginn und Kündigungsfrist stehen im Angebot. Vertragsmonate laufen ab dem entgeltlichen Start bis zum Tag vor dem entsprechenden Datum des Folgemonats; fehlt dieses Datum, gelten die gesetzlichen Fristregeln.
14.2 Kündigungen erfolgen in Textform, insbesondere per E-Mail. Maßgeblich ist der Zugang; für eine ordentliche Kündigung sind weder Begründung noch Bestätigung erforderlich. LYNØ teilt zum entgeltlichen Beginn die erste Monatsgrenze, die Berechnung weiterer Monate und die geltende Kündigungsfrist mit und bestätigt eingegangene Kündigungen sowie das Vertragsende in Textform. Gesetzliche Beendigungsrechte bleiben bestehen.
15. Abwicklung bei Vertragsende
15.1 Umfang und Frist der Ergebnisübergabe stehen im Angebot. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben bestehen; Administrationsrechte des Auftraggebers an eigenen Konten werden nicht entzogen.
15.2 LYNØ weist vor Vertragsende auf weitere Meta-Kosten laufender Anzeigen hin. Der Auftraggeber entscheidet über Pause oder Fortführung; die Parteien stimmen dies und die Entfernung der LYNØ-Zugänge ab. Weitere laufende Betreuung erfordert einen gesonderten Auftrag. Datenrückgabe und -löschung richten sich nach der Auftragsverarbeitungsvereinbarung und gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
Ende der AGB – Fassung 17.09.2026, Version 1.2.
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